EU AI Act · Artikel 4

Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025. Seit August 2026 wird sie durchgesetzt.

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Menschen, die damit arbeiten. Ohne Mitarbeiterzahl-Schwelle, ohne Branchenausnahme. Wir erfassen, wo in Ihrem Betrieb tatsächlich KI läuft, wo Kompetenz fehlt und wie Sie das nachweisbar dokumentieren.

✓ In Kraft seit 02.02.2025 ✓ Durchsetzung seit 02.08.2026 ✓ Gilt für jede Unternehmensgröße ✓ Auch für KI in Standardsoftware

Was Artikel 4 tatsächlich verlangt.

Der Wortlaut ist kurz, die Reichweite groß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Maßgeblich sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der betroffenen Personen sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden.

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Keine Größenschwelle

Anders als bei vielen anderen Compliance-Themen greift hier keine Kleinunternehmer-Ausnahme. Ein Betrieb mit acht Mitarbeitenden fällt genauso darunter wie ein Konzern. Entscheidend ist allein, ob KI eingesetzt wird.

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Unabhängig von der Risikoklasse

Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III greifen erst am 2. Dezember 2027 und betreffen wenige Anwendungsfälle. Artikel 4 gilt dagegen für jeden KI-Einsatz, auch den harmlosesten.

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Der Nachweis ist die Arbeit

Eine Schulung durchzuführen ist einfach. Belegen zu können, wer wann welche rollenspezifische Kompetenz erworben hat, ist der Teil, der im Alltag liegen bleibt und bei einer Prüfung fehlt.

Der Digital Omnibus hat den Wortlaut 2026 abgeschwächt: aus einer Sicherstellungspflicht wurde eine Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz. Die Pflicht selbst bleibt bestehen, der Dokumentationsbedarf ebenso.

Der häufigste Fall: KI im Betrieb, von der niemand weiß.

Auf die Frage, ob KI im Einsatz ist, antworten die meisten Geschäftsführungen mit Nein. Bei genauerem Hinsehen findet sich fast immer etwas, weil KI längst in Software steckt, die nicht so heißt.

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Copilot in Office

Microsoft Copilot in Word, Excel und Outlook ist in vielen Lizenzpaketen enthalten und wird genutzt, ohne daß es als KI-Einsatz wahrgenommen wird.

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KI in DATEV, ERP und Buchhaltung

Beleg- und Dokumentenerkennung, Kontierungsvorschläge, Vorschlagslogik in Warenwirtschaft und Shopsystem: alles KI im Sinne der Verordnung.

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ChatGPT auf privaten Accounts

Der unangenehmste Fall. Er erzeugt gleichzeitig ein Datenschutz- und ein Kompetenzproblem, und er taucht in keiner Softwareliste auf.

KI-Kompetenznachweis als laufender Prozeß, nicht als einmaliges Dokument.

Wir setzen den Nachweis als Automatisierung auf, die vier Dinge erledigt und danach mitläuft.

1

KI-Einsatz erfassen

Strukturierte Abfrage über Abteilungen und Rollen hinweg, ausdrücklich einschließlich der KI-Funktionen in bereits vorhandener Standardsoftware. Das Ergebnis ist eine belastbare Liste statt einer Vermutung.

2

Kompetenzlücken je Rolle bestimmen

Wer arbeitet mit welchem System, und welches Kompetenzniveau braucht diese Rolle dafür? Eine Buchhalterin mit Belegerkennung braucht anderes Wissen als eine Vertriebsleitung, die generativ Texte erzeugt.

3

Schulungsplan erzeugen

Modular nach Zielgruppe, mit Dauer und Format, statt einer Pauschalschulung für alle. Die Module lassen sich intern oder extern durchführen, wir schreiben keinen Anbieter vor.

4

Nachweise dokumentieren

Fortlaufend gepflegt, damit die Unterlagen bei einer Prüfung vorliegen und nicht erst rekonstruiert werden müssen. Neue Mitarbeitende und neue Tools kommen im laufenden Betrieb dazu.

3.500 € einmalig für das Setup, danach 350 € monatlich für die laufende Dokumentation. Ob sich das für Ihren Betrieb lohnt, sagen wir im Erstgespräch. Wenn Ihr KI-Einsatz so gering ist, daß eine interne Richtlinie genügt, sagen wir das auch. Erstgespräch buchen →

KI-Kompetenzpflicht — was Unternehmen wirklich fragen.

Seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 steht in Kapitel I der Verordnung (EU) 2024/1689, und Kapitel I gilt nach Artikel 113 Buchstabe a seit diesem Datum. Die häufig zitierte Jahreszahl 2026 bezieht sich nicht auf das Inkrafttreten der Pflicht, sondern auf das Wirksamwerden der Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen am 2. August 2026. Wer heute KI einsetzt und keine Kompetenzmaßnahmen dokumentiert hat, ist also nicht erst künftig betroffen, sondern bereits jetzt.

Seit diesem Datum greifen die EU-weiten Durchsetzungs- und Aufsichtsstrukturen: die nationalen Marktaufsichtsbehörden werden operativ, und damit wird die bestehende Pflicht erstmals überprüfbar. Am selben Tag traten außerdem die Transparenzpflichten nach Artikel 50 in Kraft, die Chatbots und Sprachassistenten betreffen. Der Digital Omnibus hat den Wortlaut von Artikel 4 abgeschwächt: verlangt werden nun Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt einer Sicherstellungspflicht. Die Pflicht selbst bleibt bestehen.

Ja. Artikel 4 kennt keine Mitarbeiterzahl-Schwelle und keine Risikoklassen-Einschränkung. Er gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Größe und Branche. Ein Handwerksbetrieb mit acht Mitarbeitenden, der Angebote mit ChatGPT schreibt, fällt genauso darunter wie ein Konzern.

Häufiger als gedacht. KI steckt heute in Standardsoftware, ohne so genannt zu werden: Microsoft Copilot in Office, KI-Funktionen in DATEV, Vorschlagslogiken in ERP- und Shopsystemen, Textbausteine im CRM, Spam- und Belegerkennung in der Buchhaltung. In der Praxis findet unser Check in den meisten Betrieben KI-Einsatz, von dem die Geschäftsführung nichts wußte. Genau dieser unbemerkte Einsatz ist das Compliance-Risiko.

Nein, jedenfalls nicht als Nachweis. Artikel 4 verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bezogen auf die konkrete Rolle, den Kontext und die betroffenen Personen. Eine allgemeine Tool-Schulung deckt weder die rollenspezifische Differenzierung noch die Dokumentation ab. Entscheidend ist, daß nachvollziehbar festgehalten ist, wer welche Kompetenz wofür hat und wie sie vermittelt wurde.

Das Setup kostet 3.500 Euro einmalig, die laufende Betreuung 350 Euro monatlich. Darin enthalten sind die Erfassung des tatsächlichen KI-Einsatzes im Betrieb, die rollenbezogene Lückenanalyse, ein modularer Schulungsplan und die fortlaufende Nachweisdokumentation. Ob sich das für Ihren Betrieb lohnt, klären wir im Erstgespräch ehrlich, auch wenn die Antwort nein lautet.

Diese Seite gibt den Stand vom 25. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Klären, wo Sie stehen.

Kostenloses 30-Minuten-Gespräch. Wir gehen durch, welche KI in Ihrem Betrieb tatsächlich läuft, was Artikel 4 in Ihrem Fall verlangt und was davon bei Ihnen dokumentiert vorliegen sollte.

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