Kurz gesagt

Ab 1. Januar 2027 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Steuerberater sind doppelt betroffen: als eigene Rechnungssteller und als Berater ihrer Mandanten. Wer jetzt vorbereitet, spart Mandanten Stress — und gewinnt ein legitimes Beratungsmandat.

Das Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG n.F.) macht die E-Rechnung zur gesetzlichen Pflicht im B2B-Bereich. Was viele noch als abstraktes Zukunftsthema behandeln, trifft Steuerberater bis 2027 in zwei Rollen gleichzeitig: als Rechnungsaussteller (eigene Honorarrechnungen müssen E-Rechnungskonform sein) und als Berater (Mandanten verlassen sich auf Ihre Einschätzung).

Dieser Artikel gibt Ihnen die rechtliche Grundlage, die technische Übersicht und einen konkreten Handlungsplan — ohne Herstellerwerbung.

Fristen auf einen Blick (§ 14 UStG)

Was ist eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne?

Eine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist kein PDF. Ein PDF gilt steuerrechtlich weiterhin als Papierrechnung in digitaler Form. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung muss maschinenlesbar im EN-16931-Standard vorliegen — konkret als:

Beide Formate sind EN 16931-konform und damit gesetzlich zugelassen. DATEV unterstützt beide.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Lieferungen und Leistungen, bei denen Leistungserbringer und Leistungsempfänger im Inland umsatzsteuerpflichtig sind. Ausgenommen sind:

Steuerberatungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig — also ist Ihre eigene Kanzlei als Rechnungssteller direkt betroffen.

Was Steuerberater jetzt tun sollten

1
Eigene Empfangsfähigkeit prüfen

Seit 1.1.2025 sind Sie gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Prüfen Sie: Kann Ihr Posteingang (DATEV, E-Mail, Portal) XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten?

2
Eigene Rechnungsstellung auf E-Rechnung umstellen

DATEV Unternehmen online und DATEV Rechnungswesen können ZUGFeRD-Ausgabe generieren. Aktivieren Sie das Feature und testen Sie es mit einem Mandanten, der bereits E-Rechnung-fähig ist.

3
Mandanten-Bestandsaufnahme durchführen

Welche Mandanten sind als B2B-Rechnungssteller betroffen? Sortieren Sie nach Jahresumsatz (über €800K = Priorität 1 für 2027). Welche Software nutzen sie? Welche Anpassungen sind nötig?

4
Mandanteninformation versenden

Schreiben Sie einen strukturierten Rundbrief mit den relevanten Fristen, dem Handlungsbedarf und einer Handlungsempfehlung. Viele Mandanten warten auf diesen Impuls von Ihnen — und nehmen ihn als Servicebeweis.

5
Beratungsmandat aufbauen

Die Umstellung ist ein legitimes neues Beratungsfeld: Software-Auswahl, Prozessoptimierung, Archivierungspflichten, Übergangsdokumentation. Mandanten in Handwerk, Bau und Immobilien sind besonders auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Die Rolle von Automatisierung

E-Rechnungen sind maschinenlesbar — was sie auch automatisierbar macht. Statt eingehende XRechnung/ZUGFeRD-Dateien manuell in DATEV zu übernehmen, lassen sich Workflows aufbauen, die:

AutomateHaus baut solche Workflows für Steuerberater, Kanzleien und deren Mandanten. Das reduziert den manuellen Erfassungsaufwand um bis zu 80% und eliminiert Übertragungsfehler — und zwar DSGVO-konform auf deutschen Servern, weil keine Mandantendaten in externe Clouds fließen.

Häufiger Irrtum: "Unser Anbieter kümmert sich darum"

Viele Kanzleien verlassen sich darauf, dass DATEV "das schon regelt". DATEV stellt die Werkzeuge bereit — aber die Implementierung, die Mandantenkommunikation und die Prozessumstellung liegen bei Ihnen. DATEV kann keine Mandantenbrief versenden, keine Software-Upgrades bei Mandanten anleiten und keine Freigabeprozesse designen. Das ist Ihre Arbeit — und Ihre Chance.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Steuerberater?

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden ist bis 31.12.2026 noch in Papier/PDF zulässig. Ab 1.1.2027 greift die Sendepflicht für größere Unternehmen, ab 1.1.2028 für alle.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist reines XML (nur maschinenlesbar). ZUGFeRD ist ein Hybrid — PDF + eingebettetes XML. Für B2B-Kanzleirechnungen ist ZUGFeRD praktischer, weil Empfänger die Rechnung auch als normales PDF lesen können.

Kann AutomateHaus bei der E-Rechnungsautomatisierung helfen?

Ja. Wir bauen Workflows für automatischen Empfang, Validierung, Übertragung in DATEV und digitale Freigabe — DSGVO-konform auf deutschen Servern. Sprechen Sie uns an.

Sind Steuerberatungsleistungen von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ja. Steuerberatungsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig (§ 4 UStG trifft hier nicht zu). Kanzleien sind also sowohl als Rechnungsaussteller als auch als Rechnungsempfänger direkt betroffen.

E-Rechnungspflicht — aktuell und praxisnah

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