Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass automatehaus.de für alle Menschen nutzbar ist, auch mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website automatehaus.de mit allen Unterseiten und Blogartikeln. AutomateHaus richtet sich an Unternehmen; das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist auf unsere Website deshalb in der Regel nicht anwendbar. Wir halten uns trotzdem an seinen Maßstab, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist nach unserem Kenntnisstand weitgehend mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Am 13.10.2026 haben wir alle 75 Seiten automatisch mit axe-core gegen WCAG 2.1 A und AA geprüft, in Desktop- und Smartphone-Breite. Ergebnis: keine automatisch erkennbaren Verstöße. Dabei haben wir unter anderem alle Farbkontraste auf mindestens 4,5:1 angehoben und Links im Fließtext unterstrichen.

Automatische Tests erkennen nur einen Teil möglicher Barrieren. Eine vollständige Prüfung von Hand, etwa mit Screenreader, steht noch aus.

Bekannte Einschränkungen

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder können Sie einen Inhalt nicht nutzen? Schreiben Sie uns an fabian@automatehaus.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und schicken Ihnen den Inhalt bei Bedarf in einer zugänglichen Form.

Erstellung dieser Erklärung

Erstellt am 13.10.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung mit automatischer Prüfung (axe-core 4.13). Wir überprüfen sie, sobald sich die Website wesentlich ändert.

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